Häufig gestellte Fragen
Wie das Wort selbst sagt, geht hier ein Mensch in den begleiteten, freiwilligen Tod. Freiwillig heisst, dass sich die Person ohne Druck von aussen aus ihrer eigenen Überzeugung dazu entscheidet, ihr Leben eigenhändig zu beenden. Begleitet heisst, dass das Mitglied sich das von einem Arzt verschriebene Medikament in tödlicher Dosis selbst zuführt in Gegenwart und mit Hilfe von Mitmenschen, die Erfahrung in der FTB haben. Die FTB findet sehr oft in Gegenwart von Verwandten, Freunden oder Bekannten statt, immer abgestimmt auf den Wunsch des Mitgliedes. Niemals geht jemand bei einer FTB alleine und einsam in den Tod.
Das Mitglied von lifecircle stellt einen Antrag auf FTB an den Stiftungsrat der Stiftung Eternal SPIRIT. Dieser entscheidet, ob die Begründung des Antrages die Richtlinien der Stiftung erfüllt und leitet allenfalls die Unterlagen zur weiteren Beurteilung an einen Schweizer Arzt weiter. Dieser Schweizer Arzt beurteilt den Wunsch auf Grund der beigebrachten Arztberichte und erklärt sich allenfalls bereit, nach persönlichen Gesprächen mit dem Mitglied das Rezept für das Medikament auszustellen.
Für Ausländer sind 2 ausführliche Gespräche mit einem Schweizer Arzt vorgeschrieben, während denen abgeklärt wird, ob der Todeswunsch den Schweizer Richtlinien entspricht. Ein Ausländer muss somit mit einem Aufenthalt in der Schweiz von mindestens 3-4 Tagen rechnen, bevor eine FTB realisiert werden kann. Schweizer werden optimalerweise durch ihren Hausarzt beurteilt, falls dies nicht möglich ist, durch einen Konsiliararzt der Stiftung Eternal SPIRIT. Jeder Todeswunsch wird in jedem Fall von zwei verschiedenen schweizer Ärzten beurteilt.
Ist das grüne Licht gegeben, kann ein Termin für eine FTB geplant werden. Die Begleitung findet bei Schweizern in deren Wohnung oder in den Räumlichkeiten von Eternal SPIRIT statt, bei Ausländern in der Regel in den Räumlichkeiten von Eternal SPIRIT.
Das Mitglied unterschreibt am Todestag noch einmal die Bestätigung des Todeswunsches. Das Mitglied nimmt ein Medikament ein, das das Erbrechen verhindert, dann kann es entweder das tödliche Medikament trinken oder es sich per Infusion zuführen. Das Zuführen des Medikamentes wird gefilmt, dies als einzig sicheres Beweismaterial, dass das Mitglied die Zuführung selber und mit vollem Bewusstsein ausgeführt hat. Das Einschlafen tritt innert Minuten ein, der Tod innert einer halben Stunde. Für die anwesenden Angehörigen ist der ganze Prozess nicht extrem belastend und sie werden bei Bedarf von der begleitenden Fachperson betreut.
Nach Feststellung des Todes meldet die begleitende Fachperson bei der Polizei einen aussergewöhnlichen Todesfall. Dies ist nach Schweizer Gesetzgebung vorgeschrieben. Ein Gerichtsmediziner sowie eventuell eine Person der Staatsanwaltschaft werden ebenfalls gerufen. Ihre Aufgabe ist es abzuklären, ob alle Voraussetzungen der Schweizer Gesetzgebung erfüllt sind. Angehörige können befragt werden, dies findet aber selten statt.
Wenn die Behörden den Verstorbenen freigegeben haben, wird er von einem Bestattungsinstitut übernommen. Ausländern wird empfohlen, eine Kremation vornehmen zu lassen, die Urne kann einfacher heimgeschickt werden.
Es gibt Krankheiten, die mit allen medizinischen Methoden nicht heilbar sind und manchmal in ihrem Fortschreiten auch nicht gestoppt werden können. Menschen, die an einer solchen Krankheit leiden, können über lange Zeit schwer behindert und pflegebedürftig sein. In dieser Situation können und wollen einzelne Menschen ihr Schicksal nicht weiter tragen weil sie keinen Sinn sehen in einem Dasein in vollständiger Abhängigkeit und ohne eigene Aktivitätsmöglichkeit. Manche Menschen empfinden die Pflegebedürftigkeit als menschenunwürdig, sie wollen nicht wie ein Säugling gewickelt und geputzt werden. Bei einigen Krankheiten bestehen Schmerzen, die nur mit so hohen Dosen Morphin und Beruhigungsmitteln erträglich gemacht werden können, dass die Betroffenen nicht mehr ansprechbar sind. Wer ein solches «Dahinvegetieren» ohne Aussicht auf Besserung nicht akzeptieren will, kann für eine FTB in Frage kommen.
Auch Personen mit einer Krankheit, welche unheilbar ist und zu deutlicher Verminderung der Lebensqualität führt, die aber nicht innert absehbarer Zeit zum Tode führt (Demenz, Multiple Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose, Tetraplegie um nur einige Beispiele zu nennen) kommen für eine FTB in Frage.
- Minderjährige
- Urteilsunfähige
- psychisch Kranke ohne gravierendes körperliches Leiden
Ca. 2 – 3 Wochen, es kann aber in Einzelfällen auch vier Wochen dauern.
Es kann niemals 100 % sicher sein, dass Sie nicht wieder heimgeschickt werden. Sie müssen zwingend am Tag der FTB urteilsfähig sein. Sollte einer der beiden Ärzte Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit haben, kann die FTB nicht durchgeführt werden. Wir geben uns aber bei den Vorabklärungen die grösste Mühe abzuklären, ob Sie die Richtlinien der Stiftung erfüllen. Damit kommt es extrem selten vor, dass jemand nach Hause geschickt werden muss.
Das ist leider nicht möglich, denn die identifizierende Person muss sie vor der FTB schon gekannt haben. Dies muss also ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Bekannter sein, der schon zu Hause mit Ihnen Kontakt hatte.
Die Urne kann nach Hause/Beerdigungsinstitut in Ihrem Land verschickt werden oder wir verstreuen sie in der Schweiz.